Die Studienkommission

Posted on 13.02.2009 by klausi

Die Studienkommission ist das Gremium, das unmittelbar für den Studienplan verantwortlich ist und damit wohl am unmittelbarsten die Studienbedingungen der Studierenden beeinflusst. Die beschlossenen Studienpläne müssen sich dabei natürlich im Rahmen des Universitätsgesetzes und der Satzung der TU Wien bewegen, die Studienkommission hat also bei weitem nicht vollkommen freie Hand. Aus diesem Grund müssen die Beschlüsse auch vom (universitätsweiten) Senat genehmigt werden, im Normalfall wird das aber nur wegen Formalfehlern verwehrt.

Die wichtigsten Aufgaben der Studienkommission sind:

  • Erlassung und Abänderung des Studienplans.
  • Antragstellung an das Fakultätskollegium auf Erlassung von generellen Richtlinien für die Tätigkeit des Studiendekans.
  • Begutachtung von Anträgen für die Bewilligung eines Studium Irregulare.
  • Stellungnahme zur Erlassung und Abänderung von Studiengesetzen unter Berücksichtigung von Evaluierungsergebnissen.