Urheberrechtsabgabe soll mit Juni 2005 auf PCs und Festplatten eingeführt werden

Posted on 16.12.2004 gesellschaftspolitik

von http://www.derstandard.at
IT-Handel sieht Einbußen und PC-Verteuerung - Hintergrund : Festplatten werden zur Speicherung urheberrechtlich geschützter Werke benutzt

Eine “deutliche Verteuerung” von PCs und Festplatten in Österreich sowie einen Kaufkraftabfluss ins Ausland erwarten die österreichische Computerhändler, sollte die von der Verwertungsgesellschaft Austro-Mechana geplante Urheberrechtsabgabe (URA) auf PCs und Festplatten tatsächlich mit Juni 2005 eingeführt werden. Die geplante URA für Massenspeicher gefährde die Wettbewerbssituation des österreichischen IT-Handels und lasse “enorme wirtschaftliche Nachteile für die heimische IT-Branche” befürchten, hieß es am Donnerstag in einem Pressegespräch.

Konsumenten auch betroffen

Betroffen von den Nachteilen seien nicht nur Hersteller und Handel, sondern auch die Konsumenten, betonten der Geschäftsführer des IT-Distributors Actebis, Gerald Maier. Die Einhebung der URA erfolgt landesspezifisch. Genau darin sieht Maier aber auch die Problematik für den österreichischen IT-Handel, wenn die Käufer von PCs und Festplatten ins günstigere Ausland abwandern bzw. über das Internet bestellen. “Wir befürchten, dass der Kaufkraftabfluss für den österreichischen Fachhandel bedrohliche Formen annimmt, wenn die Vorstellungen der Verwertungsgesellschaften in der derzeitigen Form umgesetzt werden”, so Maier.

Eine Wettbewerbsverzerrung unter den IT-Anbietern werde zwangsläufig die Folge sein: “Wir sind für einheitliche, EU-weite Regelungen zur Handhabung der URA”. Grundsätzlich sei gegen eine Urheberrechtsabgabe nichts einzuwenden, sie müsse sich aber “in vernünftigen Bereichen bewegen”.

30 Euro für eine 40 Gigabyte Festplatte

Über die Höhe der Abgabe verhandelt die Austro-Mechana derzeit mit der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), zur Diskussion stehen laut Actebis aktuell URA-Tarife von 30 Euro für eine 40 Gigabyte Festplatte, was zu einer massiven Verteuerung dieser Produkte führen würde. Nachdem heute Festplatten mit 300 Gigabyte und mehr keine Seltenheit mehr seien und sich die Abgabe proportional zum Speichervolumen steigern würde, werde diese den Verkaufwert der Speichermedien bald bei weitem übersteigen, meint Maier. Der IT-Handel werde auf Grund der ohnehin bereits geringen Margen gezwungen sein, die Mehrkosten an den Konsumenten weiter zu geben.

Die Einführung der URA bedeute außerdem für den Großhandel einen praktisch nicht zu bewältigenden administrativen Aufwand, kritisierte Maier. Entrichtet werden sollte die URA nämlich vom Importeur der Massenspeicher, sobald sie an den Fachhandel geliefert werden. “Allein Actebis müsste pro Monat Abgaben im sechsstelligen Bereich abführen. Das bedeutet, dass enorme Rückstellungen erforderlich werden würden”, so Maier.

Zur Speicherung urheberrechtlich geschützter Werke benutzt

Hintergrund der Debatte: Festplatten werden in den vergangenen Jahren in erheblichen Maße zur Speicherung urheberrechtlich geschützter Werke benutzt, von wo aus sie auch in immer besserer Qualität vervielfältigt werden können. Um die Urheber zu entschädigen, fordert die österreichische Verwertungsgesellschaft Austro-Mechana, dass die seit 1980 bestehende “Leerkassettenvergütung” auch auf PCs und Festplatten ausgedehnt wird. Dazu führt die Austro-Mechana zur Zeit auch einen Musterprozess wegen Nichtzahlung der URA gegen den IT-Anbieter Gericom, den sie in erster Instanz gewonnen hat. Das Urteil in zweiter Instanz wird in wenigen Monaten erwartet.

“Bedenklich”

“Die Leerkassettenvergütung gilt bisher nur für Trägermedien wie etwa Kassetten oder CDs, jedoch nicht für Geräte oder Teile von Geräten wie PCs und Festplatten. Die Ausweitung dieser Abgabe auf letztere muss durch den Gesetzgeber legitimiert werden. Dass sie einfach durch ein Gerichtsurteil durchgesetzt werden soll, ist bedenklich”, meint der Anwalt Steven Roberts von der Rechtsanwaltskanzlei Baier Lambert. Der Gesetzgeber habe es bis zuletzt - laut UrhG-Novelle 2003 - vermieden, eine Geräteabgabe oder einen Vergütungsanspruch auf Festplatten einzuführen.(APA)