Härtefonds der TU Wien und der HTU

Posted on 04.12.2006 unipolitik

Im Rahmen der Zweckwidmung der Studiengebühren wurden durch die Stimmen der Studierenden etwa 150.000 € für Soziales und Beratung gewidmet. Von einem Teil diese Geldes hat sich die TU Wien entschlossen in Zusammenarbeit mit der HTU einen Sozialfonds für bedürftige Studierende einzurichten.

Dieser Fonds ist für alle Studierenden der TU Wien zugänglich, die sich in einer finanziellen oder sozialen Notlage befinden und nicht auf Unterstützung durch den Staat hoffen können. Unabhängig von Studienleistung und Staatsbürgerschaft soll der Härtfonds dabei helfen die Notlage zu überbrücken.

Anträge können während der Öffnungszeiten des Sozialreferates dort abgegeben werden. Die erste Frist für Antragstellung endet am 15. Dezember 2006. Antragsformulare und die genauen Richtlinien liegen im Sozialreferat und im Sekretariat der HTU auf oder können im Downloadbereich der HTU Homepage heruntergeladen werden.

Voraussetzungen für den Bezug:

  • Soziale Bedürftigkeit (Ausgaben des Haushalts größer als Einnahmen)
  • Wohnsitz nicht bei den Eltern
  • Betreiben eines ordentlichen Studiums an der TU Wien
  • Mindeststudienerfolg (8 Semesterwochenstunden in den letzten 365 Tagen)
  • Haushaltseinkünfte <500€ + 200€ pro Kind
  • Haushaltsausgaben größer als Einnahmen

Modus der Antragstellung:

  • Antrag inklusive vollständiger Beilagen im Sozialreferat bis Fristende abgeben
  • Vorsprechen zur Darlegung der persönlichne Notsituation
  • Vergabegremium legt Ausschüttung zwischen 500 und 1350 € fest