5. ordentliche Sitzung der Sitzung der Universitätsvertretung

Posted on 23.06.2012 unipolitik, events

Am 25.6.2012 findet im Seminarraum 303 (Freihaus, 4. Stock, gelber Bereich) die fünfte ordentliche Sitzung der Universitätsvertretung statt.

Die Sitzung verspricht erneut, ein trauriges undemokratisches Schauspiel zu werden. Diesmal steht ein besonders brisanter Punkt auf der Tagesordnung: Der Jahresvoranschlag, in dem die HTU ihr Finanzgebahren für das kommende Budgetjahr (beginnt mit 1.7.) plant, wird beschlossen. Das Budget der HTU beläuft sich immerhin auf fast eine Million Euro. Zu den skandalösen Vorgängen rund um den Jahresvoranschlag veröffentlicht die TU*Basis einen eigenen, ausführlichen Artikel.

Das Protokoll der letzten Sitzung konnte übrigens diesmal nicht per Mail an die MandatarInnen ausgeschickt werden, Zitat: “Da das letzte Protokoll so umfangreich geworden ist, kann es nicht mitgechickt werden. Die Datenmenge ist zu groß.”. Das ist natürlich kein Wunder in anbetracht der Tatsache, dass die per Mail verchickten Protokolle seit der neuen Legislaturperiode die eingescannten Versionen der ausgedruckten PDF-Dateien sind.

Die Tagesordnung dieser Sitzung ist:

  1. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung, Anwesenheit und Beschlussfähigkeit

  2. Genehmigung der Tagesordnung

  3. Genehmigung des Protokolls der 3. außerordtl. UV-Sitzung vom 7.5.2012

  4. Wahl des 2. stellv. Vorsitzenden der HTU

  5. Jahresvoranschlag 2012/2013

  6. Zugangsbeschränkungen der Informatik (eingebracht von den JuLis bzw. der GRAS)

  7. Zugangsbeschränkungen Building & Science Technology (eingebracht von der TU*Basis)

  8. Regenbogenparade (eingebracht von der TU*Basis)

  9. Veröffentlichung von UV-Protokollen (eingebracht von der TU*Basis)

  10. Berichte der Vorsitzenden

  11. Allfälliges

Es sei an dieser Stelle auch darauf aufmerksam gemacht, dass der Vorsitz erneut nur jene Punkte auf die Tagesordnung gesetzt hat, die laut Satzung oder HochschülerInnenschaftsgesetz unbedingt in der Universitätsvertretung behandelt werden müssen (Absegnung des Jahresvoranschlags, Wahl des 2. stellv. Vorsitzenden und die von der Satzung vorgeschriebenen in jeder Sitzung enthaltenen Tagesordnungspunkte (TOPs 1-3 und 10-11).