Tätigkeitsberichte der Studienvertretung und Fakultätsvertretung Informatik

Posted on 02.11.2012 unipolitik, berichte

Gemäß §19a HochschülerInnenschaftsgesetz sind Studierendenvertretungen (also wir), Fakultätsvertretungen und Universitätsvertretungen verpflichtet, jährlich Tätigkeitsberichte zu verfassen. Gemäß §20 Satzung der HTU (die HTU ist die Universitätsvertretung der TU Wien) müssen diese auch zwei Wochen im Sekretariat zur Einsicht aufliegen.

Nachdem die Tätigkeitsberichte immer wieder Thema in den Sitzungen der Universitätsvertretung waren, haben wir das Thema nun bei uns diskutiert. Aktuell füllen fast alle Studierendenvertretungen nur vom Vorsitz verschickte Vorlagen aus. Die Tätigkeitsberichte lagen zwar kurzzeitig zur Einsicht auf, allerdings wurde das nicht auf der Homepage der HTU angekündigt und anstelle den MandatarInnen der Universitätsvertretung das ihnen rechtlich zugesichertes Recht auf Einsicht zu gewähren, hat der Vorsitzende die Tätigkeitsberichte in der Universitätsvertretungssitzung zwei Stunden lang, äußerst monoton und leise, in seinen Bart gelesen, was selbst beim besten Willen ein Folgen unmöglich gemacht hat - eines der vielen Dinge, die auf der HTU intransparent laufen.

Wir haben uns nun dazu entschlossen, mit guten Beispiel voran zu gehen, und unseren letzten Tätigkeitsbericht zu veröffentlichen und werden das auch in Zukunft tun. Gemäß der bisher üblichen Vorgehensweise ist auch der Tätigkeitsbericht der Studierendenvertretung nicht besonders “gehaltsvoll” - wir geloben Besserung in den kommenden Jahren. Wer Fragen dazu hat, kann gerne hier posten oder uns auf eine andere Art kontaktieren.

Zum Tätigkeitsbericht der Fakultätsvertretung sei gesagt: Die Fakultätsvertretung existiert tatsächlich nicht wirklich als eigenständige Organisation, da die (wenigen) Aufgaben von den Studierendenvertretungen Informatik bzw. Wirtschaftsinformatik wahrgenommen werden. Dementsprechend gibt es dort natürlich auch wirklich nichts zu schreiben.

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