Allgemeine Zulassungsfrist bis 05.02.!

Posted on 26.01.2016 infos-zum-studium

Bild: ÖH Uni Graz

Die allgemeine Zulassungsfrist bis 05. Februar gilt für alle, die sich zum ersten Mal an der TU Wien für ein Studium anmelden. Innerhalb dieser Frist muss die Inskription passieren und der Studien-/ÖH-Beitrag einbezahlt werden.

Für Personen, die sich fortmelden, gilt die Nachfrist (bis Samstag, 30. April 2016). Die Nachfrist gilt außerdem für diejenigen, die aus wichtigen Gründen die allgemeine Zulassungsfrist nicht einhalten konnten (Auslandsaufenthalt o.ä.). Die genauen Überweisungsinformationen (Zielkonto, Zahlungsreferenz, Höhe des Beitrages) befinden sich im TISS unter “Student Self Service”.

Informationen zur Zulassung und genaue Öffnungszeiten der Studien- und Prüfungsabteilung befinden sich auf der Website der TU Wien.