Studiengebühren--- Die neuen Regeln ab SS 09 --- mit Update

Posted on 28.01.2009 infos-zum-studium

Ab dem SS09 sind viele, aber nicht alle EU-BürgerInnen von den Studiengebühren befreit. Dazu gibt es einige wichtige Informationen, welche wir nachfolgend zusammengefasst haben.

Die Studiengebühren fallen weg, der ÖH-Beitrag von € 15,86 bleibt. Darin ist auch weiterhin Eure Unfall- und Haftpflichtversicherung im Rahmen des Unibetriebes inkludiert.
Die beitragsfreie Zeit ist die Mindeststudiendauer +2 Semester. Das bedeutet für den Bachelor 8 Semester und für den Master 6 Semester.

Nach Beendigung eines Studiums und der Neuinskription eines anderen sind keine Studiengebühren zu zahlen. Die Semesterzählung beginnt wieder von vorne. Für die Semesterzählung gilt immer das am längsten inskribierte Studium. Wenn ein Studium inskribiert ist, nicht studiert wird und über die Toleranzzeit ist, muss es abgemeldet werden, um die Studiengebühren nicht zahlen zu müssen.

Wer im Kalenderjahr 2008 mehr als € 4886,14 Brutto verdient hat, muss im SS09 und im WS09/10 keine Studiengebühren zahlen. Der Nachweis erfolgt über den Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes [update]. Da dieser meistens im Februar/März noch nicht da ist, müssen in dem Fall die Studiengebühren gezahlt werden und dann innerhalb von 6 Monaten zurückgefordert werden. Dies geht mit folgenden Rückerstattungsantrag. Sollte der Bescheid doch schon da sein braucht Ihr den Erlassantrag

Gründe zur Verlängerung der beitragsfreien Semester, sind Beurlaubungen von der Uni, z.B. durch:

  • Auslandssemester
  • Krankheit und Schwangerschaft (mehr als 2 Monate Hinderung am Studium)
  • Überwiegende Betreuung von (eigenen oder im gemeinsamen Haushalt lebenden) Kindern bis zum 7. Geburtstag oder einem allfälligen späteren Schuleintritt
  • Behinderung nach bundesgesetzlichen Vorschriften mit mindestens 50 %
  • Absolvierung des Präsenz- oder Zivildienstes, wenn dafür mehr als zwei Monate pro Semester verwendet werden

Weitere Infos bekommt Ihr auf jeden Fall bei uns (Mailadresse oben rechts ;) ), auf der Seite des Sozialreferats oder auch auf der bm_wf_Seite

[update]
Die Bemessungsgrundlage für das Jahreseinkommen bilden die Bruttobezüge aus Erwerbstätigkeit (im Einkommenssteuerbescheid “Bruttobezüge (210)” genannt). Diese Information stammt aus einem Schreiben des Bundesministeriums vom 12.02.2009. Nähere Informationen dazu (inklusive einer Kopie des Originalschreibens) finden sich
hier.