Nachtrag zum Kollektivvertrag zählt Anstellungszeiten für Studienassistentinnen und Tutoren erst ab 2007

Posted on 17.03.2010 unipolitik, berichte

Ende Jänner wurde im Nachtrag zum Kollektivvertrag auch für die studentische Mitarbeit eine neue Regelung beschlossen:

Für die Regelung einer maximalen Anstellungszeit von 4 Jahren “sind nur die tatsächlichen Vertragszeiten anzurechnen, die nach dem 30. 9. 2007 zurückgelegt wurden”.

Die Änderungen findet ihr auf den Seiten des Betriebsrats unter:
http://info.tuwien.ac.at/E092/internal/KV/Kollektivvertrag_Nachtrag_100118.pdf

Der aktuelle KV ist hier zu bekommen:
http://info.tuwien.ac.at/E092/internal/KV/KV_Uni_20100118_inkl_Nachtrag.pdf

Edit: die Links funktionieren anscheinend nur aus dem TU Netz - auf http://ug02.wordpress.com/2010/02/01/uni-kollektivvertragsnovelle-gultige-fassung-vom-januar-2010/ gibts auch eine Version.