Höchstgerichtliche Entscheidung zur Zulassung von FH-AbsolventInnen zum Doktoratsstudium

Posted on 03.12.2013 unipolitik, gesellschaftspolitik

Fachhochschul-AbsolventInnen dürfen bei der Zulassung zum Doktorat keine zusätzlichen Auflagen erteilt werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof nun in einem Verfahren eines betroffenen Studierenden nochmals ausdrücklich bestätigt.

Die gesamte Entscheidung ist nun online verfügbar.