Dauer der Zeugnisausstellung

Posted on 10.07.2014 infos-zum-studium, unipolitik

Juli ist wieder ein Monat der Zeugnisausstellung, oder zumindest sollte er das sein. Leider erfolgen Zeugnisausstellungen von vielen Lehrenden an unserer Fakultät nicht fristgerecht. Das kann problematisch sein, wenn Studierende das Zeugnis aufgrund von Studienabschluss, Auslandsaufenthalt, Stipendium, etc. brauchen. Auch wenn das nicht der Fall ist, stellt eine verzögerte Ausstellung der Zeugnisse eine Verletzung des Universitätsgesetzes dar. Hier der relevante Absatz aus dem Universitätsgesetz:

§ 75. (4) Die Zeugnisse sind unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Erbringung der zu beurteilenden Leistung auszustellen. Zur Unterstützung der internationalen Mobilität der Studierenden ist der Anschluss einer fremdsprachigen Übersetzung zulässig, wobei die Benennung der Universität und des ausstellenden Organs nicht zu übersetzen sind.

Interessant ist hier vor allem die Formulierung, dass die Zeugnisse unverzüglich auszustellen sind. Die Wartezeit von vier Wochen sollte also nicht die Norm sein, und schon gar nicht darf sie länger als vier Wochen sein.

Falls Zeugnisse bei euch länger als vier Wochen ab dem Prüfungstermin, bzw. der letzten erbrachten Leistung, auf sich warten lassen, erinnert die LVA-Leitung an den zitierten Paragraphen aus dem Universitätsgesetz und setzt bei eurem Mail den Studiendekan Egly in CC (uwe.egly[at]tuwien.ac.at).

Ein solches Email könnte zum Beispiel so aussehen:

Sehr geehrtes LVA-Team, [die Prüfung / das Ende der Übung] aus [Fach] liegt bereits 4 Wochen zurück, jedoch habe ich noch keine Benotung für meine Leistung erhalten. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass laut § 75. (4) UG Zeugnisse unverzüglich, jedoch maximal innerhalb von 4 Wochen auszustellen sind und bitte hiermit um rasche Ausstellung der Zeugnisse für die Lehrveranstaltung. MfG,