StEOP-Sonderregelung für Schiefeinsteiger*innen

Posted on 27.12.2014

In der letzten Studienplankomissionssitzung am 3. Dez. 2014 wurde beschlossen, dass sich Studierende mit min. 18 ECTS der STEOP, die im Sommersemester begonnen haben, im nachfolgenden Wintersemester für Lehrveranstaltungen des 3. Semesters für 1 Semester vom Studiendekan freischalten lassen können.

Zur Freischaltung musst du nur ein Mail an den schicken, in dem zumindest dein Name (und deine Matrikelnummer) und der Wunsch, freigeschalten zu werden, steht.

Wir werden uns weiterhin mit viel Energie dafür einsetzen ein bessers Studium zu schaffen und freuen uns immer über Unterstützung.