Sonderregelung für Parallel Computing

Posted on 04.03.2019

Diese Info ist interessant für euch wenn ihr - entweder weil ihr im neuen Studienplan bald mal fertig werdet, oder es sich aus den Übergangsbestimmungen ergeben hat - dieses Semester Parallel Computing (184.710 VU Parallel Computing, 6 ECTS) machen wollt/müsst, abr aufgrund der Beschränkung auf 300 Plätze keinen Platz bekommen habt.

Wir haben aufgrund dieser Situation letzte Woche das Studiendekanat kontaktiert und um eine Lösung für Studis gebeten, die nun durch die Platzbeschränkung eine Studienzeitverzögerung erleiden würden. Diese Lösung gibt es nun:

“Falls Sie im Sommersemester 2019 in der LVA 184.710”Parallel Computing” keinen Platz bekommen haben, können Sie stattdessen ein zusätzliches Wahlmodul aus dem Bachelorstudium “Software und Information Engineering” im Ausmaß von 6 ECTS absolvieren und dieses für Ihren Studienabschluss anstatt des Moduls “Einführung in paralleles Rechnen (Parallel Computing)” verwenden. Bitte beachten Sie, dass diese Regelung Ihren ehest möglichen Studienabschluss unterstützen soll und zeitlich bis Ende Wintersemester 2019/2020 befristet ist.”

Kurz gesagt - wenn ihr bis einschließlich Wintersemester 2019 den Bachelor Software & Information Engineering abschließen wollt und das nun wegen fehlendem Platz in Parallel Computing in Gefahr ist dürft ihr ein anderes Wahlmodul aus dem Software-Engineering Studienplan machen und könnt das statt Parallel Computing verwenden.