Signale und Systeme 1 - Modusänderung

Posted on 18.12.2020

Schematische Darstellung eines 4-Pols mit unbekannter Übertragungsfunktion G(s) als rechteckiger Block mit beschriftetem Eingang (links) und Ausgang (rechts) sowie aufgedruckten Blitz zur Warnung vor lebensgefährlicher Spannung

Einige Studierende haben wohl gestern eine Mail von der Lehrveranstaltung “387.083 Signale und Systeme 1” erhalten, in der es um die kommenden Prüfungstermine im Jänner geht.

Während dieser Post primär auf den konkreten Fall dieser LVA eingeht und wichtige Informationen für die Betroffene listet, gibt er ebenfalls einen Einblick in unsere Arbeit und beschreibt Probleme die potentiell auch mit anderen LVAs auftreten können.

Das wichtigste im Sinne der Studierenden zuerst:

  • Solange ihr noch keine bewertete Leistung erbracht habt, kann euch für eine LVA kein Zeugnis ausgestellt werden und ihr verliert keine Antritte. Das heißt, sollte jemand von euch aufgrund der Geschehnisse das Fach in diesem Semester nicht mehr belegen wollen, kann die LVA derzeit noch folgenlos fallen gelassen werden.
  • Die ganze Situation ist rechtlich sehr fragwürdig. Wie in unserer Mail, welche die LVA zitiert hat, gab es im Semester 2020S eine Regelung die solche Modusänderungen erlaubte, allerdings gilt diese nicht für 2020W. Unserer Einschätzung nach basiert die gestrige Entscheidung der LVA, doch die beiden Teilprüfungen statt einer Gesamtprüfung abzuhalten, auf folgenden beiden Gründen:
    • Im Falle der Gesamtprüfung müssten weitere Ersatzprüfungstermine angeboten werden.
    • Die Gesamtprüfung würde tatsächlich eine gravierende Umstellung des LVA Modus darstellen und dadurch Grundlage zum Einspruch gegen ein negatives Zeugnis beim Dekanat liefern. Die gewählte Variante mit 2 Teilprüfungen stellt wohl aber leider “keinen schweren Mangel in der Durchführung der LVA” dar (Effektiv NUR eine Prüfung um 50 Tage verschoben …). Aktuell ist unsicher, was das genau bedeutet. Wir würden daher alle Betroffenen nach Zeugniserhalt bitten, uns unter zu schreiben. Umso mehr sich bei uns melden desto höher ist die Chance, dass wir noch etwas zum Vorteil der Studierenden (etwa Einspruch gegen Negative Zeugnisse) erreichen können.
  • Sollte es jemanden aufgrund der Geschehnisse nicht möglich sein die LVA abzuschließen und dadurch eine Studienzeitverzögerung erleiden, empfehlen wir ebenfalls sich bei uns zu melden.

Wir möchten außerdem unsere Sichtweise präsentieren, da wir uns durch die gestrige Mail der LVA etwas ins falsche Licht gerückt fühlen.

  • Auf diverse Anfragen - einige Tage vor dem ursprünglichen Termin der ersten Teilprüfung - was denn nun wegen des November-Lockdowns geschehe, gab es keine Antworten.
  • Die erste Teilprüfung wurde 2 Tage vor selbiger abgesagt. Zu diesem Zeitpunkt erhielten wir die ersten Informationen zur Situation.
  • Danach gab es etwa 3 Wochen lang (!) keine Updates zur Prüfungssituation, bis ein veränderter Modus mit nur einer Gesamtprüfung bekannt gegeben wurde. Mehrere Studierende haben sich in Folge dessen mit uns in Kontakt gesetzt. Wir nehmen diese 3 Wochen als eine Zeit wahr, in der darauf gewartet wurde, ob die Prüfung doch in Präsenz abgehalten werden kann. Währenddessen wurde keine Alternative vorbereitet.
  • Die Fachschaft Informatik hat sich von der Rechtsabteilung der TU Wien bestätigen lassen, dass die angekündigte Modusänderung nicht rechtmäßig ist. Es gab daraufhin auch von offizieller Stelle eine Mail an alle Fakultäts-Mitarbeiter_innen der TU Wien.
  • Wir traten mit der Fachschaft Elektrotechnik in Kontakt, die bereits ebenfalls aktiv geworden ist. Diese bot der LVA sogar Ihre Unterstützung bei der Entwicklung eines Online-Modus an.
  • Die Fachschaft Informatik formulierte jene Mail an die LVA, welche diese gestern zitierten und als Grund für die gestrige Entscheidung darstellen.
  • Obwohl es noch offene rechtliche, wie auch organisatorische Fragen zur Umsetzungsmöglichkeit gab, startete die LVA die Umfrage zur Wahl zwischen “2 Teilprüfungen” und “1 Gesamtprüfung” in TUWEL. Das Ergebnis war sehr knapp und hätte eigentlich in “1 Gesamtprüfung” resultiert. Man bedenke allerdings:
    • Eine der beiden Auswahlmöglichkeiten ist rechtlich nicht erlaubt.
    • Die andere ist auch bedenklich (14 Tage Abstand zwischen Terminen statt 70).
    • Das knappe Ergebnis lässt schließen, dass etwa die Hälfte der LVA Teilnehmer_innen nun dem für sie schlechteren Ausgang gegenüber stehen.
  • Im letzten Gespräch mit der LVA wurden beide Fachschaften gefragt ob sie die Entscheidung und Verantwortung tragen.

An dieser Stelle möchten wir allerdings nicht die gesamte Schuld der LVA alleine zuschieben. Man sagte uns, dass die ursprüngliche Situation wie folgt entstand: Das Dekanat ETIT hätte LVAs dazu angehalten Präsenzprüfungen abzuhalten. Dies wurde allerdings durch die Sperre der Räumlichkeiten durch das Rektorat, Pandemie-bedingt, unterbunden. Wir erhielten auch dazu schon einige Beschwerden, das LVAs Studierende dem erhöhten Risiko einer Ansteckung aussetzen, da Sie keinen entsprechenden Online-Modus vorbereitet haben, obwohl dies definitiv möglich wäre. Wir verstehen also, dass das Entstehen der Situation nicht unbedingt das Verschulden der LVA ist. Wir verstehen auch, das die Situation für alle schwierig ist.

Dennoch bemängeln wir

  • zu wenig eigenständige Kommunikation mit Studierenden & der Studienvertretung
  • das Abwarten und Fehlen von Präventivmaßnahmen
  • den Versuch die Verantwortlichkeit für die Entscheidungen an die Fachschaften abzugeben
  • den unsererseits so wahrgenommenen Versuch die Schuld bzw. Verantwortung an “Wir haben jetzt trotz der Abstimmung doch 2 Teilprüfungen” der Fachschaft Informatik zuzuschieben

Unsere Aufgabe als Studienvertretung ist unter anderem das Hinweisen auf Missstände in der Lehre. Wir sind auf jeden Fall bemüht, mitzuwirken um eine gute Lösung im Sinne der Studierenden zu finden. Aber es ist die Aufgabe und Verantwortung der LVA-Leitung, sich an gesetzliche Rahmenbedingungen zu halten.

Im Allgemeinen ist noch einmal darauf hinzuweisen: Es wird dieses Semester (so gut wie) keine Präsenzprüfungen geben, siehe auch diverse Aussendungen dazu. Dies ist nicht nur für diese LVA relevant, sondern auch für einige andere LVAs - insbesondere auch mit Blick auf die nächsten Semester - hoffentlich ein hilfreicher Hinweis.