#oeh21: Wahl per Wahlkarte

Posted on 04.05.2021 unipolitik

Info-Pic: Ende der Frist zur Beantragung einer Wahlkarte, 11. Mai

Für den Fall, dass du an den Wahltagen nicht auf deine Hochschule(n) kommen kannst - etwa, weil du im Ausland, unter Quarantäne, oder einfach sehr vorsichtig bist - gibt es die Möglichkeit der Briefwahl.

Beantragt werden kann die Briefwahlkarte bis eine Woche vor dem ersten Wahltag, also 11. Mai 2021.

Die Wahlkarte wird per Post an deine Wohnadresse geschickt (eine abweichende Adresse kann beim Antrag angegeben werden).

Die Wahlkarte muss bis spätestens 18.00 Uhr am 19.05.2021 bei der Wahlkommission in der Rosengasse (nicht an deiner Uni!) einlangen.

Achtung: Bei der Wahl mittels Wahlkarte kannst du nicht für die Studienvertretung wählen. Falls du die nicht ausgefüllte Wahlkarte im Wahllokal abgibst und persönlich wählst, ist auch eine Wahl der Studienvertretung wieder möglich.

Wenn du schon eine Wahlkarte beantragt hast, aber dann trotzdem persönlich wählen gehen möchtest, musst du deine unausgefüllte und nicht unterschriebene Wahlkarte und alle beiliegenden Dokumente unbedingt zum Wahllokal mitnehmen. Solltest du deine Wahlkarte bereits unterschrieben bzw. vollständig ausgefüllt haben (auch, wenn du sie noch nicht abgeschickt hast), ist eine Wahl vor Ort ausnahmslos NICHT mehr möglich!

Alle weiteren Informationen & das Formular zur Beantragung findest du auf der Website der Bundes-ÖH: https://wahl2021.oeh.ac.at/briefwahl/faqs-zur-briefwahl/

Disclaimer: Namensähnlichkeiten zwischen Studienvertretungen und für die Universitäts- oder Bundesvertretung wahlbwerbenden Listen implizieren keine Zusammengehörigkeit. Genauso wenig wie alle Österreicher_innen Teil der Volkspartei sind, ist auch nicht jede Fachschaft Teil der Fachschaftsliste - die FsInf ist das zum Beispiel nicht! Oder auch: ” FSINF - Fachschaft Ist Nicht Fachschaftsliste”, oder wer rekursive Akronyme mag: ” FSINF - FSINF Ist Nicht Fachschaftsliste” ;-).