Finanzierung

Die Frage nach der Finanzierung des Studiums beschäftigt alle Studierende. Staatliche Unterstützung gibt es hauptsächlich in Form der Familienbeihilfe und der Studienbeihilfe. Darüber hinaus gibt es noch weitere staatliche Beihilfen wie Stipendien und private Unterstützungen, darunter fallen z.B. Stiftungen oder Förderungen.

Weiterführende Webseiten:

Doppelstudium

Du kannst generell beliebig viele Studien inskribieren. Allerdings musst du für die Beihilfen ein Studium als Hauptstudium deklarieren, für welches du später Nachweise erbringen musst. Für den Nachweis reicht es generell “Bachelorstudium Informatik” anzugeben, wenn du also Fakultäts-intern z.B. von Medizinischer Informatik auch Software- & Information-Engineering wechselst sollte es keine Probleme geben.

Familienbeihilfe

Ein Elternteil von dir hat Anspruch auf Familienbeihilfe, sofern es den Lebensmittelpunkt in Österreich hat und du mit ihm lebst bzw. es überwiegend deinen Unterhalt leistet. Ab deinem 18. Lebensjahr musst du einer Berufsausbildung (wie etwa einem Studium) nachgehen um weiterhin Familienbeihilfe zu erhalten. Quelle

  • Die Altersgrenze ist der 24. Geburtstag (kann unter bestimmten Vorraussetzungen auf den 25. Geburtstag verlängert werden).
  • Die Anspruchsdauer ist die gesetzliche Mindeststudiendauer plus ein Toleranzsemester pro Studienabschnitt (Bachelor und Master); kann unter bestimmten Vorraussetzungen verlängert werden.
  • Der nachzuweisende Studienerfolg für das erste Studienjahr ist 16 ECTS aus Wahl- oder Pflichtfächern oder 14 ECTS aus der STEOP.
  • Das zuständige Finanzamt hängt vom Wohnsitz des beziehenden Elternteils ab. Dort kannst du bei Fragen auch einfach anrufen. Wenn dir eine Auskunft vom Finanzamt komisch vorkommt, kannst du auch beim Sozialreferat der HTU oder der Bundes-ÖH nachfragen.
  • Die Studienbeihilfe kann auf dein Girokonto überwiesen werden, wenn du es beantragst und dein Elternteil unterschreibt.
  • Ein Studienwechsel ist maximal zweimal möglich und muss spätestens vor dem dritten inskribierten Semester vorgenommen werden. Quelle Als Studienwechsel zählt es nicht, wenn du alle Prüfungen aus deinem alten Studium in deinem neuen Studium verwenden kannst.
  • Dein zu versteuerndes Gesamteinkommen darf den Betrag von 10.000 Euro pro Jahr nicht übersteigen. Quelle

Für mehr Details, siehe Familienbeihilfe für Studierende und Familienbeihilfe auf oesterreich.gv.at.

Studienbeihilfe

Die Studienbeihilfe beruht auf der Idee, dass der Staat einen Teil der Finanzierung des Studiums übernimmt, wenn dich deine Eltern nicht ausreichend unterstützen können. Daher berechnet sich die Höhe der Studienbeihilfe unter anderem aus dem Einkommen der Eltern. Für mehr Informationen, siehe die Webseite der Studienbeihilfenbehörde.

  • Es zahlt sich aus, einen Antrag zu stellen – im schlechtesten Fall bekommst du einfach keine Beihilfe zuerkannt. Der Antragszeitraum für das Wintersemester ist von 20. September bis 15. Dezember, für das Sommersemester von 20. Februar bis 15. Mai.

Siehe Wer hat Anspruch?1, Voraussetzungen, Formular Downloads und Online Kontaktformular auf stipendium.at.

  • Die nachzuweisende Leistung ist:
    • für Bachelorstudien: 30 ECTS nach dem 2. Semester, 90 ECTS nach dem 6. Semester
    • für Masterstudien: 20 ECTS nach dem 2. Semester, 90 ECTS nach dem 6. Semester
  • Die Anspruchsdauer ist die gesetzliche Mindeststudiendauer plus einem Semester (kann aus bestimmten Gründen verlängert werden).
  • Die Höhe der Beihilfe liegt zwischen 5 € und 840 € und wird berechnet aus der Höchststudienbeihilfe reduziert um:
    • den 10.000 € übersteigenden Betrag des Jahreseinkommens, siehe Zuverdienstgrenze auf stipendium.at (Achtung: hier geht es um unselbständiges Einkommen!)
    • die zumutbare Unterhaltsleistung der Eltern und des eingetragenen Partners
    • den Jahresbetrag der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages

Du kannst dir im Vorfeld eine grobe Schätzung online berechnen. An der Studienbeihilfe hängen auch einige Sonderleistungen wie z.B: Fahrtkostenzuschuss, Auslandszuschuss, usw.

Wechsel des Studiums

Du darfst dein Studium genauso wie bei der Familienbeihilfe nicht öfters als zweimal wechseln und das nur jeweils innerhalb der ersten zwei Semester (plus der Inskriptionsfrist des dritten Semesters). Wechselst du nach dem zweiten Semester, erlischt dein Anspruch für die Dauer, die du dein altes Studium betrieben hast. Wenn du alle LVAs aus dem alten Studium im neuen Studium verwenden kannst, gilt das nicht als Studienwechsel - das ist besonders bei einem Wechsel innerhalb der Informatik interessant.

Übergang Bachelor zu Master

Willst du im Masterstudium ebenfalls Studienbeihilfe beziehen, musst du das Bachelorstudium in der Mindestzeit plus drei Semester abschließen und innerhalb von 30 Monaten nach dem Bachelorabschluss dein Masterstudium beginnen.

Nach Abschluss des Bachelorstudiums und mit Beginn des Masters musst du einen neuen Antrag auf Studienbeihilfe stellen, da es sich um ein neues Studium handelt. Solltest du nach dem Bachelor ohne Folgeantrag weiterhin Geld bekommen, melde dich bei der Studienbeihilfenbehörde, da du dieses Geld sonst eventuell zurückzahlen musst.

Selbsterhalter_innenstipendium

Wenn du dich vier Jahre mit einem Einkommen von mindestens € 8.580,- jährlich “selbst erhalten” hast, kannst du ein Selbsterhalter_innen-Stipendium beantragen.

Studiengebühren

Keine Studiengebühren zahlen folgende Studierende - vorausgesetzt, dass sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als zwei Semester überschreiten: Quelle

  • Österreichische Staatsangehörige,
  • Mitglieder der EU und EWR
  • Personen, denen aufgrund völkerrechtlichen Vertrages dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren sind wie im Inland lebende Personen, oder
  • Flüchtlinge gemäß der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge.

Dies gilt unabhängig vom Alter der Studierenden.

Ausländische Studierende bezahlen eine Studiengebühr von € 726,72 pro Semester. Alle übrigen Studierende (auch außerordentliche) zahlen € 363,36 pro Semester. Von dieser Regelung gibt es jedoch Ausnahmen, die auf der Webseite der ÖH noch detaillierter erklärt werden.

Der ÖH-Beitrag von € 20,20 (Stand WS 2020/21) ist unabhängig davon von allen Studierenden zu bezahlen.

Studieren und Arbeiten

Knapp 70% aller Informatikstudierenden arbeiten neben dem Studium zur Finanzierung des Lebensunterhalts. Oft sind sie nicht fix angestellt, erhalten also kein 13. und 14. Monatsgehalt oder müssen ohne Zuschläge an Wochenenden arbeiten. Es ist immer wichtig zu wissen, in welcher Art von Arbeitsverhältnis du dich befindest, da dieses Auswirkungen auf Kranken- und Sozialversicherung hat.

Geringfügigkeitsgrenze

Wenn du unter der Geringfügigkeitsgrenze (Stand 2019: € 446,81 / Monat) bleibst, bist du zwar unfallversichert, aber nicht kranken- und pensionsversichert. Die Beiträge zur Unfallversicherung zahlt arbeitgebende Person (es empfiehlt sich trotzdem, möglichst eine Krankenversicherung abzuschließen). Verdienst du mehr, musst du Sozialversicherung zahlen.

Einkommensteuer

Einkommen unter folgenden Grenzen sind steuerfrei (siehe Steuerbuch):

  • Arbeitnehmer_innen (Stand 2019): € 12.000
  • Selbstständige Personen (Stand 2019): € 11.000

Beihilfen

Beachte besonders die Zuverdienstgrenzen bei Studien- und Familienbeihilfe. Die Grenzen sowie die Konsequenzen bei Überschreitung sind in den jeweiligen Artikeln angegeben.

Beratung

Da es viele Sonderfälle gibt, suchst du am Besten die Sozialberatung der HTU oder der Arbeiterkammer auf.

Stipendien

Es gibt verschiedene Förderungen und Stipendien, die du beantragen kannst. Dieser Abschnitt soll dir eine kurze Übersicht über einige der verfügbaren Stipendien bieten.

Eines der bekanntesten ist das Leistungsstipendium der TU Wien, das zwischen € 750 und € 1.500 pro Studienjahr beträgt und von der Universität vergeben wird. Du kannst nach der Stipendienausschreibung beim Dekanat um dieses Stipendium ansuchen, wenn du folgende Voraussetzungen erfüllst:

  • Du studierst ordentlich an der TU Wien
  • Dein Notendurchschnitt beträgt 1.6 oder besser (für Informatik, dieser Wert variiert nach Studienjahr und Fakultät)
  • Du hast die österreichische oder eine gleichgestellte Staatsangehörigkeit
  • Einhaltung der Anspruchsdauer (Mindeststudienzeit + 1 Semester bzw. entsprechende Verlängerung)

Ebenfalls von der Universität wird das Förderungsstipendium vergeben, das eine einmalige Auszahlung von € 700 bis € 3.600 umfasst und für Arbeiten von Studierenden gedacht ist. Die Voraussetzungen für das Ansuchen um ein Förderungsstipendium beim Dekanat sind folgende:

  • Du studierst ordentlich an der TU Wien
  • Du hast die österreichische oder eine gleichgestellte Staatsangehörigkeit
  • Eine Bewerbung samt Beschreibung der Arbeit, Kostenaufstellung und Finanzierungsplan
  • Vorlage mindestens eines Gutachtens (der betreuenden Person)
  • Einhaltung der Anspruchsdauer (Mindeststudienzeit + 1 Semester bzw. entsprechende Verlängerung)

Weitere Details zu dem Leistungsstipendium und dem Förderungsstipendium findest du online.

Es gibt auch noch viele weitere Stipendien aus verschiedensten Quellen, zu denen du online mehr Informationen findest. Auf grants.at kannst du in einer großen Datenbank nach weiteren Stipendien suchen. Wenn du Fragen hast, sind die Stipendienstelle und das HTU Sozialreferat eine gute Anlaufstelle. Weitere Förderungen und Stipendien findest du auf der Übersichtsseite der AK Oberösterreich zu Bildungsförderungen.

Landesförderungen

Einige Bundesländer bieten Förderungen an. Details dazu bekommst du bei den entsprechenden Stipendienstellen oder Landesregierungen.


  1. Mitglieder der EWR sind laut § 4 Abs. 1a Z 3 StudFG österreichischen Staatsangehörigen gleichgestellt, wenn sie “in das österreichische Bildungs- oder Gesellschaftssystem integriert sind”. Nur lässt das Gesetz offen was “Integration ins Bildungssystem” ist. Laut einem Gerichtsurteil dazu wird Integration bei mehrjährigem Schulbesuch und Erwerb der Matura angenommen.↩︎